Der Tennisclub Hochdorf erfasst ausschliesslich Adressen und sonstige personenbezogene Angaben, sofern sie für die Ausübung des Vereinszwecks notwendig sind. Es werden weder Adressen noch sonstige personenbezogene Angaben ohne Zustimmung des Mitglieds an Dritte weitergegeben. Das Mitglied selbst hat in Bezug auf seine persönlichen Daten gegenüber dem Verein ein Auskunftsrecht.
Auskunftsrecht
Die Mitgliederversammlung und jedes einzelne Mitglied haben ein einklagbares Auskunftsrecht über die Vereinsführung, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Der Verein selbst hat dagegen auch ein Geheimhaltungsinteresse und muss die Bestimmungen des Datenschutzes beachten. Das muss dem Auskunftsinteresse des Mitglieds gegenübergestellt werden und führt je nachdem dazu, dass das Mitglied keine oder nur teilweise Auskunft erhält.
Mitgliederdaten
Alle Notizen, Adressen, Karteieinträge, Dateien im Computer und Akten inklusive Fotos, die sich auf die Mitglieder beziehen und Angaben über sie enthalten, sind Daten. Sie sind geschützt und dürfen nicht ohne Zustimmung der betroffenen Personen weitergegeben werden (Datenschutz).
Der Tennisclub Hochdorf hält sich an die allgemeinen Grundsätze des Datenschutzgesetzes:
- Das Transparenzprinzip: Die Mitglieder werden über den Zweck und den Umfang der bearbeiteten Mitgliederdaten informiert. Der Tennisclub Hochdorf gibt keine Daten an Dritte weiter.
- Das Verhältnismässigkeitsprinzip: Es werden nur Mitgliederdaten erhoben, die tatsächlich nötig sind, um den angestrebten Zweck zu erreichen.
- Das Zweckbindungsprinzip: Der Tennisclub Hochdorf verpflichtet sich, die Mitgliederdaten nur zu dem Zweck zu bearbeiten, der bei der Beschaffung angegeben wurde, der aus den Umständen ersichtlich oder gesetzlich vorgesehen ist.
Für die Einhaltung des Datenschutzes bestimmt der Vorstand eine/n Datenschutzverantwortliche/n. Er/ Sie ist zudem für die Mitgliederinnen und Mitglieder die Ansprechperson für Fragen zum Datenschutz im Tennisclub Hochdorf.